|
|
|
| |
|
|
| |
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
|
| |
- Das vorgenannte Buchführungshilfe-Büro erledigt die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle, sowie die laufende Lohnabrechnung im Rahmen des § 6 StBerG.
- Für diese Dienstleistung wird eine monatliche Pauschale vereinbart. In den Pauschalen sind die Kontierung, Erfassung und der EDV-Ausdruck (Journal, BWA, Konten etc.) bei gleich bleibendem Aufwand enthalten.
- Sollten darüber hinaus weitere Arbeiten (z.B. Auftragsbearbeitung oder sonstige Bürodienstleistungen) anfallen, werden diese mit einem Stundenverrechnungssatz von zur Zeit 26,00 € je angefangene ¼ Stunde berechnet. Eventuell anfallende An- und Abfahrtskosten, sowie alle Versandkosten, werden separat berechnet. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
- Nachbesserungen, die auf Grund nachweislicher Fehler des Buchführungshilfe-Büros erforderlich sind, werden umgehend und selbstverständlich kostenlos ausgeführt. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, hat der Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Haftung des Buchführungshilfe-Büros für Vermögensschäden ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für Sach- und Personenschäden wird nicht gehaftet. Für evt. Eintretende Fälle hat das Buchführungshilfe-Büro eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in Höhe von 51130,00 € je Fall abgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach auf diese Summe beschränkt.
Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Bei Kündigung innerhalb der ersten 3 Monate gilt eine Kündigungsfrist von 3 Wochen zum Monatsende, danach kann nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss per Einschreiben ausgesprochen werden. Das Buchführungshilfe-Büro kann den Vertrag ebenfalls mit oben genannten Fristen kündigen.
- Das Buchführungshilfe-Büro verpflichtet sich nach Vertragsende zur Herausgabe aller in ihrem Besitz befindlichen Mandantenunterlagen. Dem Buchführungshilfe-Büro steht jedoch ein Zurückhaltungsrecht an bereits bearbeiteten, vom Auftraggeber aber noch nicht bezahlten Unterlagen zu.
- Erfüllungsort dieser Vereinbarung ist der Sitz des Buchführungshilfe-Büros. Gleiches gilt für den Gerichtsstandort, soweit dieser einer Vereinbarung zugänglich ist.
- Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Dienstleistungsauftrages unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein, so soll die unwirksame, nichtige oder nicht durchführbare Bestimmung durch eine dem Auftragszweck am nächsten kommende Bestimmung ersetzt werden. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen Auftragsbestandteile wird hierdurch nicht berührt.
- Der Auftragnehmer sorgt für eine angemessene telefonische Erreichbarkeit während der o. g. Geschäftszeiten und haftet nicht für Überlastungen des Telefonnetzes, Besondere Konstellationen können zu erhöhter Anruf- und Kommunikationsfrequenz führen, in deren Folge die Erreichbarkeit des Systems nicht immer gewährleistet ist. Dies berechtigt nicht zum Schadenersatz. Technische Änderungen, die aufgrund von Umstellungen der Deutschen Telekom oder anderer Telekommunikationsanbieter oder von Umstellungen im System notwendig werden, bleiben vorbehalten.
- Für Ausfallzeiten, Fehler sowie Datenverluste, die durch Stromausfall, Hardware oder Software entstehen, wird keine Haftung übernommen. Weiter haftet der Auftragnehmer nicht für die korrekte, unvollständige sowie unterlassene Entgegennahme oder Weitergabe von Daten und sonstigen Informationen oder der versehentlichen Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen. Für Fehlbedingungen oder Fehleinschätzungen duchr Mitarbeiter oder Missbrauch von Daten haftet der Auftraggeber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Keine Haftung wird übernommen für Leistungen von Partner-Unternehmen, für die der Büroservice lediglich als Mittler auftritt (Druckerzeugnisse, Korrespondenz-Service, Printdesign, Seminare, Urlaubs- und Reise-Service, Kaffeemaschinen, Mietbüros, Übersetzungen). Hier haften die Partner-Unternehmen gemäß ihren eigenen Vertragsbedingungen und AGB.
- Mängel hat der Auftraggeber binnen einer Woche nach deren Auftreten dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat dann zunächst das Recht, die Mängel abzustellen bzw. nachzubessern. Die Haftung des Auftragnehmers wird durch die Haftungssumme von 51130,00 € je Auftraggeber begrenzt. Für Fälle der höheren Gewalt haftet der Auftragnehmer aus keinem rechtlichen Grund. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich möglich. Eine Haftung für zur Verfügung gestellte Unterlagen oder Gegenstände jeglicher Art ist ausgeschlossen.
|
|
|
|
|